Unsere Leistungen
Bauwerksbuch
Das Bauwerksbuch wurde im Zuge der Bauordnungsnovelle 2014 eingeführt. Gesetzlich ist es in den §§ 128 und 129 der Wiener Bauordnung verankert und detailliert beschrieben. Ziel ist es, dem Eigentümer eine verlässliche und vollständige Übersicht über die erforderlichen Überprüfungen zu geben, damit die Bausubstanz sowohl jetzt als auch in Zukunft professionell instand gehalten werden kann.
Befindet sich Ihr Gebäude im Wiener Stadtgebiet?
Die Erstellung und Führung eines Bauwerksbuches ist seit 2014 für jedes neu errichtete Gebäude verpflichtend. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung bis zum 31.12.2027 für alle Gebäude, die vor dem 01.01.1919 errichtet wurden, sowie bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 01.01.1919 und dem 01.01.1945 errichtet wurden. Ausgenommen sind lediglich Kleingartenhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von weniger als 50 m².
Das Bauwerksbuch selbst muss als digitale Datei vorliegen. Es wird von einem hierzu befugten Büro (Ziviltechniker, Baumeister oder gerichtlich beeidete Sachverständige) erstellt und in der Bauwerksbuchdatenbank der MA 37 der Stadt Wien registriert. Das digitale Bauwerksbuch verbleibt dabei beim Eigentümer bzw. bei der Eigentümerin des Gebäudes und ist als „lebendes Dokument“ zu verstehen.
Nach der Erstellung werden fortan jede bauliche Veränderung, jede Überprüfung und jede Instandhaltungsmaßnahme im Bauwerksbuch festgehalten.
Gerne bieten wir Ihnen an, Sie auch nach der Erstellung bei der laufenden Fortschreibung des Bauwerksbuches zu unterstützen.